Also mal ehrlich. Schwanger zu werden, sodass der Geburtstermin und auch der Mutterschutz erst nach dem Ablauf eines Zeitvertrages beginnt, ist nicht empfehlenswert. Man wird in ein Chaos entlassen, das man so ein, zwei Monate vor dem Ende eines Vertrages beim besten Willen nicht erleben müsste.
Man könnte verrückt werden. Simone ist ja ihre vierte Klasse an der Schule los und nach Ablauf des letzten Zeitvertrages jetzt eigentlich seit Juli arbeitslos bis zur Geburt, dann ist sie in Elternzeit, d.h. wenn der Mutterschutz rum ist. Nun gab es aber einen Erlass vom Land bzüglich von Lehrer Zeitverträgen, der wiederum besagt, dass die Lehrer noch durch die Ferien bezahlt werden sollen. Das soll aber ohne Vertragsverlängerung geschehen - keine Ahnung, wie man das dan steuerlich handhaben will. Jedenfalls wäre Simone dann doch nicht arbeitslos. Na jedenfalls nicht vor dem Ferienende am 16.8.. Das wiederum würde sich auf die Krankenkassen-Zahlungen des Muttergeldes auswirken (das wären dann 100% vom bisherigen netto statt 67%) und auf die Bemessung des Elterngeldes (fast 12 Monate mit Einkommen statt 10 im letzten Jahr) (und zwar zwei mal positiv). Dummerweise haben wir nichts in der Hand. Und man wollte Simones Verlängerung, wie auch immer die faktisch vereinbart werden würde, genau bis einen Tag vor ihren Mutterschutzbeginn datieren. Das wiederum würde dazu führen, dass sie sich gar nicht arbeitslos melden kann (was für ein Kappes) und letztlich statt 100% oder 67% sogar nur 13 Euro am Tag bekommen würde. Jemand verwirrt? - Wir auch. Ich fasse das zusammen und baue es in die Tipps ein, sobald wir ein sauberes Bild haben - am besten als wenn/dann/sonst-Ablaufdiagramm.
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